bin gerade so am rumdenken...wem gehören eigentlich meine gesammelten Daten?
Schliesslich haben meine BW-Auswertungen ja für gewisse Leute, die in ähnlichem Umfeld tätig sind, einen gewissen Wert.
Darf ich meine .db3 Files verkaufen?
Fragen über Fragen...
Viele Grüße von Stefan
Regel Nummer 1: RUHE BEWAHREN!!!
Kaffe oder Tee trinken und Ebay die Schuld geben!
Nach 20-30 Minuten nochmal probieren,erst dann posten!
eBay wird es nicht dulden, daß jemand mit den eBay eigenen Daten Geschäfte macht.
Mit BayWotch (u.a. Programmen) bezieht der User seine persönlichen Informationen zu seinen persönlichen Zwecken. Nichts anderes macht er ja auch mit seinem Browser oder/und in eigenen Preisanalysen in z.B. Excel-Sheets.
Gibt er diese Daten weiter, verstößt er definitiv gegen die eBay AGB; egal, ob er die Weitergabe per Website, Email oder sonst wie betreibt.
eBay läßt sich solche Services teuer bezahlen: Wer mit Daten Geschäfte machen will, der muß diese lizensieren... jüngstes Beispiel ist andale. Die haben Teile der eBay Datenbank "gekauft" und dürfen sie - aufbereitet in Preisanalysen - an Kunden weitergeben.
Ich bin seit längerer Zeit begeisterter Baywotch-Anwender und habe 'mal
die AGB von eBay etwas genauer gelesen. Bitte lest den folgenden Auszug:
"Die auf der eBay-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout der eBay-Websites und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von eBay vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden. "
Meine Frage:
- Verstösst denn eigentlich nicht bereits schon jeder Baywotch-Anwender gegen die AGB, wenn er Daten in eine DB wegspeichert(kopiert) ?!
Strenggenommen handelt es sich ja bei Baywotch sogar um einen Robot/Crawler.
dandelion hat geschrieben:- Verstösst denn eigentlich nicht bereits schon jeder Baywotch-Anwender gegen die AGB, wenn er Daten in eine DB wegspeichert(kopiert) ?!
...womit wir wieder beim Thema sind.
Solange Du die Daten zu Deinen persönlichen Zwecken nutzt, wird eBay nichts dagegen haben.
Sobald Du jedoch die abgegriffenen Daten zu kommerziellen Zwecken weiterverarbeitest, wird eBay Einspruch einlegen.
Übrigens: Nach strenger Auslegung der eBay AGB wäre es bereits untersagt, mit eingeschaltetem Browser-Cache auf den eBay Webseiten zu surfen. Damit speicherst Du nämllich auch die Inhalte auf Deiner Platte.
Es gibt ja auch eine Zwischenstufe zwischen 'persönlichen Zwecken' und
'kommerziellen Zwecken' ..
Nehmen wir mal an, ich sei ein Elvis-Fan und möchte auf einer Website
abgelaufene Auktionen von Elvis-Objekten (Platten, Memorabilia etc.) darstellen. Also eine Fan-Site für andere Elvis-Fans.
Denkst Du, das wäre bereits ein Verstoss ?
Es ist zwar ein 'zur Verfügung stellen (verbreiten)' aber es ist nicht kommerziell.
Es würde mich auch interessieren, ob es bereits solche nicht kommerzielle Websites gibt,
die quasi für ein ganz bestimmtes Sammelgebiet ein "Archiv" an vergangenen Auktionen anbieten und ob diese Websiten deshalb ev. bereits schon
Probleme mit ebay gehabt haben.
In dem Moment, wo Du die Daten öffentlich anzeigst, hast Du bereits ein Problem. Das beginnt beim Urheberrecht der angezeigten Artikelbeschreibungen und Bilder und geht hin bis zu den abgegriffenen eBay Inhalten, die sicher nicht ohne eBay's Zustimmung einfach an anderer Stelle angeboten werden dürfen.
Ob Du mit einer solchen Seite Geld verdienst oder nicht, dürfte für einen Außenstehenden schwer nachvollziehbar sein. Auch mit einer offensichtlich "kostenlosen Homepage" läßt sich indirekt Geld verdienen.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung!